Touristische Vermietung in Andalusien

Vermieterlizenz & Vermieternummer (NRU/ NRA) einfach erklärt (2026)

Die touristische Vermietung in Andalusien ist für viele Eigentümer eine attraktive Einnahmequelle – besonders in beliebten Regionen wie der Costa de Almería (z.B. Roquetas de Mar) oder der Costa del Sol. 

Doch wer seine Immobilie legal über Plattformen wie Airbnb oder Booking vermieten möchte, muss bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen.

Für Aufsehen sorgte im Jahr 2025 die Nachricht, dass Plattformen wie Airbnb tausende Inserate entfernen mussten, weil diese nicht korrekt registriert oder illegal vermietet wurden.

Neu hinzugekommen sind zusätzliche Anforderungen wie:

• die Número de Registro Único de Alquiler (NRU)

• die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft (Comunidad)

Das bedeutet: Ohne korrekte Registrierung ist eine touristische Vermietung heute nicht mehr legal möglich.

Deutsche Beratung in Roquetas de Mar
Margit Honné - internationale Beratung in Roquetas de Mar und Almeria

Wann gilt eine Immobilie als touristische Vermietung?

Vermieter benötigen eine Lizenz, wenn:

• sie ihre Immobilie kurzfristig (tage- oder wochenweise) vermieten

• die Vermietung regelmäßig oder mit dem Ziel, Einnahmen zu erzielen, erfolgt

• sie Plattformen wie Airbnb, Booking oder ähnliche nutzen

Wichtige Ausnahmen

Keine touristische Vermietung liegt vor bei:

• Langzeitmiete (z. B. Mietverträge über mehrere Monate)

• Private, unentgeltliche Überlassung (z. B. an Familie oder Freunde)

•Einmalige, gelegentliche Vermietung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Wichtig: Die Abgrenzung ist in der Praxis nicht immer eindeutig. Sobald man aktiv inseriert oder regelmäßig vermietet, gehen die Behörden meist von einer touristischen Nutzung aus.

Voraussetzungen für die Beantragung der Touristenlizenz und NRU in Andalusien

Bevor Vermieter die Lizenz beantragen können, müssen sie einige grundlegende Voraussetzungen erfüllen und sich die erforderlichen Unterlagen beschaffen:

• NIE (Número de Identidad de Extranjero)

• Digitale Zugangsdaten

Unterlagen zur Immobilie (z. B. ein Grundbuchauszug)

Erlaubnis der Comunidad, dass touristische Vermietung erlaubt ist, wenn die Immobilie Teil einer Wohnanlage ist

Sonderfall: Vermietung von Zimmern oder Teilflächen

Wenn nur einzelne Zimmer vermietet oder Einliegerwohnungen vermietet werden, muss der Vermieter selbst in der Immobilie gemeldet sein und benötigt als Nachweis das Empadronamiento (Meldebescheinigung) der Gemeinde.

touristische Vermietung Andalusien Lizenz

Die Lizenz zur touristischen Vermietung (Junta de Andalucía)

Bei der „Touristenlizenz“ (Vermieterlizenz Andalusien) handelt es sich nicht um ein klassisches Genehmigungsverfahren, sondern um eine sogenannte „Declaración Responsable“ – also eine Selbsterklärung des Vermieters.

Was bedeutet „Declaración Responsable“ konkret?

Im Kern handelt es sich um eine Erklärung zur Aufnahme der Tätigkeit als Vermieter. Mit dieser Erklärung bestätigt der Vermieter:

• dass seine Immobilie die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt

• dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen

• und dass er die Vorschriften zur touristischen Vermietung einhält

In der Praxis ist es entscheidend, dass alle Angaben korrekt und vollständig gemacht werden, da nachträgliche Kontrollen erfolgen können.

Touristenlizenz Andalusien - Bearbeitungszeit und Kosten

• Bearbeitungszeit: häufig am selben Tag oder innerhalb weniger Tage

• Kosten: keine Gebühren

Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Touristenlizenz Andalusien direkt mitgeteilt.

Numero Unico de Registro de Alquiler beantragen

Número de Registro Único de Alquiler (NRU oder NRA)

Mit der Número de Registro Único de Alquiler (NRU) wurde in Spanien eine zusätzliche, zentrale Registrierung für Kurzzeitvermietungen eingeführt.

Sie ergänzt die regionale Lizenz der Junta de Andalucía und dient dazu, touristische Vermietungen landesweit einheitlich zu erfassen und zu kontrollieren.

Wichtig: Die NRU ersetzt die Lizenz nicht – sie ist eine zusätzliche Voraussetzung zur Vermietung von Ferienimmobilien.

Número de Registro Único de Alquiler - Voraussetzungen

• eine gültige touristische Vermietungslizenz

• die Nota Simple (Grundbuchauszug)

• die Erlaubnis der Comunidad

In der Praxis kann es je nach Fall zu Abweichungen oder zusätzlichen Anforderungen kommen.

Beantragung der Número de Registro Único de Alquiler (NRU oder NRA)

Die NRU kann sowohl online als auch vor Ort beim Kadasteramt („Registro“) beantragt werden.
Im Gegensatz zur Lizenz werden hier die Unterlagen tatsächlich geprüft, weshalb die Bearbeitung etwas länger dauert (ca. 1 Woche).

Was kostet die NRU (Número de Registro Único de Alquiler)

Die NRU ist kostenpflichtig und muss jährlich bezahlt werden. Sie kostet ca. 32 € pro Jahr und muss gezahlt werden, auch wenn keine Vermietung stattfindet.

Weitere Verpflichtungen für Vermieter von Ferienwohnungen in Andalusien

Neben Touristenlizenz und NRU gibt es zusätzlich die Pflicht, Gäste bei den Behörden zu melden.

Registrierung bei SES Hospedajes

Vermieter von Ferienimmobilien müssen ihre Gäste auf einer zentralisierten Plattform anmelden:

• Registrierung im System SES Hospedajes

•Meldung der Gäste innerhalb von 24 Stunden nach Anreise

Diese Pflicht gilt für alle Vermieter von Ferienunterkünften in Spanien. Fehler bei der Gästemeldung können zu Bußgeldern führen.

Häufig gestellte Fragen zur touristischen Vermietung in Andalusien

Braucht man eine Lizenz für Airbnb und Booking in Andalusien?

Ja. Wer eine Immobilie in Andalusien kurzfristig an Touristen vermietet, benötigt in der Regel eine Touristenlizenz (Vivienda Turística).

Wie bekommt man eine Touristenlizenz in Andalusien?

Die Lizenz wird über die Junta de Andalucía beantragt. Grundlage ist die sogenannte „Declaración Responsable“, also eine Selbsterklärung des Vermieters.

Die Antragstellung erfolgt online, wobei bestimmte Voraussetzungen und Unterlagen erfüllt sein müssen.

Was ist die NRU in Spanien?

Die Número de Registro Único de Alquiler (NRU) ist eine zusätzliche, zentrale Registrierungsnummer für Kurzzeitvermietungen in Spanien.

Sie ergänzt die regionale Lizenz und dient dazu, touristische Vermietungen landesweit einheitlich zu erfassen.

Ist die NRU in Spanien Pflicht?

In vielen Fällen ja. Die NRU ist eine zusätzliche Registrierung für kurzfristige Vermietungen und wird zunehmend zur Voraussetzung für eine rechtssichere Vermietung.

Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, kann von verschiedenen Faktoren abhängen.

Was kostet eine Touristenlizenz in Andalusien?

Die Anmeldung der Touristenlizenz bei der Junta de Andalucía ist in der Regel kostenlos.

Für die zusätzliche NRU fallen aktuell etwa 32 € pro Jahr an – unabhängig davon, ob tatsächlich vermietet wird.

Darf die Eigentümergemeinschaft (Comunidad) die Vermietung verbieten?

Ja. Die Eigentümergemeinschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen entscheiden, ob touristische Vermietung im Gebäude oder der Anlage erlaubt ist oder eingeschränkt wird.

Daher sollte dies unbedingt vor der Antragstellung geklärt werden.

Muss man Feriengäste in Spanien melden?

Ja. Vermieter sind verpflichtet, ihre Gäste im System SES Hospedajes zu registrieren und innerhalb von 24 Stunden nach Anreise zu melden.

Fehler oder Versäumnisse können zu Bußgeldern führen.

Kann man eine Ferienwohnung in Spanien ohne Lizenz vermieten?

Eine kurzfristige Vermietung zu touristischen Zwecken ist in Andalusien in der Regel nur mit entsprechender Lizenz erlaubt.

Nicht betroffen sind klassische Langzeitvermietungen, befristete Verträge über mehrere Monate oder die unentgeltliche Nutzung durch Familie und Freunde.

Kompetente Unterstützung bei der Beantragung der Vermieterlizenz & NRU

Margit Honne Beratung und Hilfe in Roquetas de Mar
Margit Honné - internationale Beratung Roquetas

In Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Anwalt begleite ich Vermieter auf Wunsch bei der Beantragung der touristischen Vermietungslizenz und unterstütze dabei, den gesamten Ablauf korrekt und effizient umzusetzen.

Ich lebe seit einigen Jahren in Roquetas de Mar und habe mit viel Herzblut die Gruppe „Deutsche in Roquetas de Mar“ aufgebaut. 

Dank meiner Sprachkenntnisse, meiner Ausbildung (Diplomierte Betriebswirtin) und Berufserfahrung kann ich Sie auch bei der touristischen Vermietung unterstützen.  

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